Rechtsprechung
   VG Freiburg, 03.09.2001 - 2 K 600/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,35154
VG Freiburg, 03.09.2001 - 2 K 600/01 (https://dejure.org/2001,35154)
VG Freiburg, Entscheidung vom 03.09.2001 - 2 K 600/01 (https://dejure.org/2001,35154)
VG Freiburg, Entscheidung vom 03. September 2001 - 2 K 600/01 (https://dejure.org/2001,35154)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,35154) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines Geschäftes zur angemessenen Deckung des familialen Lebensbedarfes

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.02.1985 - IVb ZR 72/83

    Arztbehandlungsvertrag und Schlüsselgewalt

    Auszug aus VG Freiburg, 03.09.2001 - 2 K 600/01
    Dafür spricht auch der Umstand, dass die gemeinsame Tochter offenbar ohne jede gegenteilige Erklärung ihrer Mutter tatsächlich an dem Schullandheimaufenthalt teilgenommen hat und dass die Beklagten dafür schon eine Teilzahlung von 50,- DM an den Kläger entrichtet haben (vgl. zu Umfang und Inhalt der Mitverpflichtung eines Ehegatten nach § 1357 Abs. 1 BGB ausführlich: BGH, Urteil vom 13.2.1985 - IVb ZR 72/83, - NJW 1985, 1394).
  • VG Berlin, 28.01.2000 - 3 A 559.99

    Anspruch auf Zahlung der Kosten eines Schülers für eine Schülerfahrt; Voliegen

    Auszug aus VG Freiburg, 03.09.2001 - 2 K 600/01
    Der Kostenerstattungsanspruch des Klägers ist öffentlich-rechtlicher Natur, da er die Begleichung der Kosten für eine Veranstaltung betrifft, an deren Durchführung im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Schulverhältnisses es nichts ändert, dass sie außerhalb des Unterrichts und auf freiwilliger Basis stattfand (siehe Ziffern I 5. und II 6. Satz 2 der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums vom 17.7.1985 KuUS 337/1985, zuletzt neu erlassen am 19.10.1995 (KuUS 554/1995) zuletzt geändert am 16.9.1997 KuUS 164/1997; siehe zur öffentlich-rechtlichen Natur eines solchen Kostenerstattungsanspruchs VG Berlin, Urteil vom 28.1.2000 - 3 A 559/99 - NJW 2000, 2040).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.10.1985 - 5 A 2912/84
    Auszug aus VG Freiburg, 03.09.2001 - 2 K 600/01
    Dem Kläger steht gegenüber den gesamtschuldnerisch haftenden Beklagten der geltend gemachte Zahlungsanspruch i.H.v. 350,- DM nebst Prozesszinsen aufgrund der beide Beklagte bindenden und verpflichtenden schriftlichen Schuldübernahmeerklärung des Beklagten Ziff. 1 zu, mit der ein öffentlich-rechtliches Schuldverhältnis begründet wurde (so VG Gelsenkirchen, Urteil vom 24.10.1984 - 4 K 2609/84, abgedr. in: Holfelder/Bosse, SchulR Bad.-Württ, § 93 E 4 = Sammlung schul- und prüfungsrechtlicher Entscheidungen [SPE], Stichwort: Schulwanderungen Nr. 9; siehe auch OVG Münster, Urteil vom 11.10.1985 - 5 A 2912/84, - NJW 1986, 1950, das eine Verpflichtung aufgrund einseitiger schriftlicher Erklärung für durchaus möglich hält).
  • VGH Hessen, 17.06.1999 - 7 UE 299/99

    Schulfahrten - Vereinbarkeit einer Erlassregelung (Wandererlass) mit dem

    Auszug aus VG Freiburg, 03.09.2001 - 2 K 600/01
    Vor diesem Hintergrund verletzt die Durchführung solcher Schullandheimaufenthalte durch die Schule weder das Erziehungsrecht der Eltern noch die allgemeine Handlungsfreiheit der Schüler und ist auch mit dem in der Landesverfassung (Art. 14) verankerten Grundsatz der Lernmittelfreiheit vereinbar (siehe dazu ausführlich zu einem Parallelfall HessVGH, Urteil vom 17.6.1999 - 7 UE 299/99, - DVBl. 2000, 723 = ESVGH 49, 289).
  • VG Gelsenkirchen, 24.10.1984 - 4 K 2609/84
    Auszug aus VG Freiburg, 03.09.2001 - 2 K 600/01
    Dem Kläger steht gegenüber den gesamtschuldnerisch haftenden Beklagten der geltend gemachte Zahlungsanspruch i.H.v. 350,- DM nebst Prozesszinsen aufgrund der beide Beklagte bindenden und verpflichtenden schriftlichen Schuldübernahmeerklärung des Beklagten Ziff. 1 zu, mit der ein öffentlich-rechtliches Schuldverhältnis begründet wurde (so VG Gelsenkirchen, Urteil vom 24.10.1984 - 4 K 2609/84, abgedr. in: Holfelder/Bosse, SchulR Bad.-Württ, § 93 E 4 = Sammlung schul- und prüfungsrechtlicher Entscheidungen [SPE], Stichwort: Schulwanderungen Nr. 9; siehe auch OVG Münster, Urteil vom 11.10.1985 - 5 A 2912/84, - NJW 1986, 1950, das eine Verpflichtung aufgrund einseitiger schriftlicher Erklärung für durchaus möglich hält).
  • VG Freiburg, 20.08.1999 - 2 K 1443/97
    Auszug aus VG Freiburg, 03.09.2001 - 2 K 600/01
    Abschließend sei festgestellt, dass sich ein Anspruch des Klägers gegen die beiden Beklagten auch auf einen öffentlich-rechtlichen Vertrag stützen lässt (vgl. VG Berlin a.a.O. und VG Freiburg, Urteil vom 14.4.1997 - 2 K 1888/97 sowie VG Freiburg, Urteil vom 20.8.1999 - 2 K 1443/97 m.w. Ausführungen zur dann erforderlichen Schriftform, zur Unschädlichkeit des Fehlens einer ausdrücklichen schriftlichen Annahmeerklärung des Klägers bzw. zur Treuewidrigkeit der Berufung auf Formunwirksamkeit nach voller Inanspruchnahme der Leistung).
  • OLG Stuttgart, 14.02.1984 - 18 WF 50/84
    Auszug aus VG Freiburg, 03.09.2001 - 2 K 600/01
    Die Kosten eines Schullandheimaufenthaltes steilen insoweit keinen Sonderbedarf dar, da sie weder unregelmäßig, d.h. nicht vorhersehbar, noch außergewöhnlich hoch sind (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 14.2.1984 - 18 WF 50/84, - DAVorm 1984, 485).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht